VPE D-Ticket JugendBW

Wer kann das D-Ticket JugendBW nutzen?
  • Jugendliche mit Wohnort in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag
  • Schüler:innen und Studierende bis zum 27. Geburtstag mit Schul- oder Hochschulort in Baden-Württemberg (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises)
  • Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum 27. Geburtstag mit Wohnort in Baden-Württemberg (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises)

Hier direkt online bestellen:

Aboservice

  • Jugendliche mit Wohnort in Baden-Württemberg bis zum 21. Geburtstag
  • Schüler:innen und Studierende bis zum 27. Geburtstag mit Schul- oder Hochschulort in Baden-Württemberg (bei Vorlage eines Ausbildungsnachweises)
  • Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zum 27. Geburtstag mit Wohnort in Baden-Württemberg (bei vorlage eines Ausbildungsnachweises)

Das VPE D-Ticket JugendBW kann hier bestellt werden: 

Für Student:innen, FSJler:innen und Azubis sowie Schüler:innen ab Klasse 5 ohne Zuschuss oder Befreiung: Bestellung VPE D-Ticket JugendBW unter abovpe.de

Für Schüler:innen (Grundschüler:innen, 3-Kind-Befreiung, Jugendhilfemaßnahmen): Bestellung VPE D-Ticket JugendBW hier


Erhalte ich das Ticket als Handy-Ticket oder Chipkarte?

Es kann zwischen einem Handyticket und einer Chipkarte gewählt werden.

Hinweis zum Handyticket: Du erhälst einen 12-stelligen-Abruf-Code per E-Mail. Diesen musst du dann in der App „wohin.du.willst“ eingeben. Danach wird dir dein Ticket in der App angezeigt.

Hinweis zur Chipkarte: Die Chipkarte erhältst du von uns zugeschickt. Bei Kündigung des D-Tickets verliert diese Karte zum Stichtag seine Gültigkeit. Wir bitten dich deine Chipkarte zu behalten – diese kann von uns digital reaktiviert werden, wenn du das D-Ticket zu einem späteren Zeitpunkt erneut abonnieren möchtest.

 Hinweis: Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig.


Bis wann muss ich das D-Ticket JugendBW bestellt haben?

Bestellfristen:

  • für Chipkarte: bis zum 10. des Vormonats
  • für Handyticket: bis zum 20. des laufenden Monats

Ist das Ticket auch als Monats- oder Wochenkarte erhältlich?

Das VPE D-TicketBW ist nur als Jahreskarte im ABO erhältlich. Ausnahme: die erste Ausgabe an Vollzeitschüler:innen (6 Monate).


In welchen Verkehrsmitteln und wann gilt das VPE D-Ticket JugendBW?

Das Ticket ist in allen Verkehrsmitteln in Deutschland gültig, in denen Fahrscheine des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) anerkannt werden. Dazu zählen Busse, Straßen- und Stadtbahnen, S-Bahnen, Nahverkehrszüge (RB, IRE) und die IC-Züge zwischen Stuttgart und Singen. Das Ticket ist nicht gültig in Zügen des Fernverkehrs (zum Beispiel ICE).

Das Ticket ist von 0 bis 24 Uhr an allen Tagen in der 2. Klasse gültig. Es ist eine persönliche Jahreskarte, die nicht übertragbar ist.


Was kostet das VPE JugendticketBW?

Das VPE JugendticketBW gibt es als ABO, für welches monatlich ein Betrag von 39,42 EUR abgebucht wird (Eigenanteile im Schülerlistenverfahren können gegebenenfalls davon abweichen).

Ab 1.1.2026 erhöht sich der Preis des D-Tickets. Somit wird für das VPE Jugendticket BW ab Januar ein monatlicher Betrag von 49.09 EUR abgebucht (bei monatlicher Zahlweise). Bei jährlicher Zahlweise wird ein Monats-Betrag in Höhe von 45 EUR abgebucht.


Wie kann ich das VPE JugendticketBW bestellen?

Das VPE D-Ticket JugendBW kann hier bestellt werden: 

Für Student:innen, FSJler:innen und Azubis sowie Schüler:innen ab Klasse 5 ohne Zuschuss oder Befreiung: Bestellung VPE D-Ticket JugendBW unter abovpe.de

Für Schüler:innen (Grundschüler:innen, 3-Kind-Befreiung, Jugendhilfemaßnahmen): Bestellung VPE D-Ticket JugendBW hier


Wie und bis wann kündige ich mein VPE D-Ticket JugendBW?

Beim D-Ticket JugendBW handelt es sich um ein Jahresabo. Nach der Mindestbezugsdauer  von 12 Monaten verlängert sich das Jahres-Abo um weitere 12 Monate.

Nach der Mindesbezugsdauer kann das Ticket monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 20. eines Monats schriftlich oder über das Kundenportal eingereicht werden. Beispiel: Sie möchten zum 31.3. kündigen, sodass Sie für April kein Ticket mehr erhalten – die Kündigung muss bis 20.3. eingereicht sein.

  • Schriftlich per Email an abobw@deutschebahn.com oder
  • im Kundenportal in Ihrem persönlichen Bereich unter abovpe.de (VPE), abovrn.de (VRN) bzw. abo-bodo,DING,naldo (bodo, DING, naldo). Dazu müssen sie sich im Kundenportal mit ihrer E-Mail und ihrem Passwort anmelden und können dann über die Schaltfläche „Kündigung einreichen“  ihr Ticket stornieren.

Bei Vollzeitschülern im Schülerlistenverfahren kann das Abo jederzeit, auch bereits während der ersten 12 Monate, mit einer Frist von einem Monat zum Schuljahresende gekündigt werden. Bei Schulaustritt, Schulwechsel, Umzug, Verkürzung des Schuljahres oder in besonderen Härtefällen wie längere Krankheit oder Auslandsaufenthalt ist eine vorzeitige Kündigung möglich über den Nachweis des Grundes.