FAQ’s zum Abo – häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich meine Fahrkarte vergessen habe und einer Fahrkartenkontrolle unterzogen wurde?

Für das Fahren ohne Ticket wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro erhoben.

Sollten Sie Ihre persönliche Jahreskarte lediglich vergessen haben, kommen Sie innerhalb von einer Woche bei der auf dem EBE angegebenen Stelle vorbei und legen Sie das Beantsandungsprotokoll und Ihre persönliche Jahreskarte vor – hier reduziert sich das EBE auf einen Bearbeitungsbetrag von 7,- Euro.

Falls Sie Ihre übertragbare Fahrkarte vergessen haben, ist eine Reduzierung des EBE´s nicht möglich – durch die Übertragbarkeit kann kein Nachweis erbracht werden, dass Ihre Fahrkarte während der Feststellung nicht von einem anderen Fahrgast genutzt wurde.

Haben Sie noch weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an den auf dem Beanstandungsprotokoll angegebenen Ansprechpartner.

Wie kann ich weiter fahren als mein Geltungsbereich es zulässt?

Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie eine gültige Jahreskarte haben, auch über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinaus zu fahren. Dann müssen Sie lediglich ein so genanntes AnschlussTicket eines angrenzenden Verkehrsverbundes erwerben. Das AnschlussTicket ist stark vergünstigt und verlängert den Geltungsbereich Ihres Abos. Sie können das AnschlussTicket beim Servicepersonal am jeweiligen Bahnhof oder am Automaten erwerben.

Was ist der Unterschied zwischen Netz9 und Netz9 Solo?

Die Netz9 Karte erhalten Sie in zwei verschiedenen Versionen – das normale Netz9 Ticket und das Netz9 Solo Ticket. Der jährliche Preisunterschied von 60,00 EUR erklärt sie wie folgt:

Das übertragbare Netz9-Ticket können Sie zur Nutzung an andere Personen weitergeben, auch wenn auf dem Ticket Ihr Name vermerkt ist. Außerdem besteht werktags ab 19 Uhr und wochenends ganztägig der sog. Familienvorteil, mit dem zwei Erwachsene und zwei Kinder mit nur einer Fahrkarte fahren können.

Das Netz9-Solo Abo ist ausschließlich auf Sie ausgestellt und kann von keiner anderen Person genutzt werden. Auch der oben genannte Familienvorteil entfällt bei dieser Karte.

Wichtig ist, zu wissen, dass bei Verlust von Wertmarken der Ersatz einer Netz9-Solo Karte immer möglich ist – die Ersatzausstellung einer Netz9-Karte erfolgt einmalig gegen die Verlustgebühr von 15,00 EUR.

Wohin soll ich meine Kündigung schicken?

Bitte richten Sie Ihre Kündigung und Wertmarkenrücksendung an:

Kundencenter Südwestbus

Deimlingstraße 25

75175 Pforzheim

Wie kündige/ändere ich meine Jahreskarte?

Die Kündigung Ihres Jahreskartenabonnements unterliegt einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung Ihres Abonnements nur greift, falls die verbleibenden Wertmarken mit abgegeben werden – eine Kündigung ohne Wertmarken greift zum nächstmöglichen Termin, dem Ende der Laufzeit.

Die Kündigung einer Netz9 Jahreskarte greift erst nach Abgabe der Wertmarken, bis spätestens dem 05. des Folgemonats.

Natürlich können Sie vor Ablauf der Mindestlaufzeit von einem Jahr kündigen. Dann wird lediglich die Differenz zwischen dem vergünstigtem Abo-Preis und dem freiverkäuflichen Monatstickets nachberechnet.

Die Änderung Ihrer Jahreskarte, wie auch die Bestellung, ist jeweils bis zum 10. eines Monats möglich. Bitte beachten Sie auch hier, die Änderung Ihrer Jahreskarte können wir nur mit Abgabe der alten Wertmarken verarbeiten.

Wann erfolgt die Abbuchung?

Die monatlichen Raten der VPE-Jahreskarten werden bei allen Karten der RVS immer zum 15. eines Monats abgebucht. Durch die Verwaltung der Jahreskarten, durch verschiedene Verkehrsunternehmen, kann sich dieser Termin verschieben – fragen Sie hier nach Erhalt Ihrer Fahrkarte bei Ihrem zuständigen Verkehrsunternehmen nochmals noch.

Wann erhalte ich meine Fahrkarte?

Die Fahrkarten werden immer um den 14. eines Monats versandt – hierbei unterscheidet sich lediglich das Design der Fahrkarte.

Sie erhalten bei der Jahreskarte einen kompletten Bogen an Monatswertmarken, zusammen mit der dazugehörigen Stammkarte. Diese ist ein Jahr gültig – bitte beachten Sie, dass die Stammkarte immer nur mit der dazugehörigen aktuellen Wertmarke gültig ist!

Bei der Netz9/Netz9-Solo Jahreskarte im schicken Scheckkartendesign haben Sie ganz bequem nur eine Jahreskarte, die dank QR-Code kein Aufkleben von Wertmarken erfordert. Hier ist der Gültigkeitszeitraum aufgedruckt.

Was kostet die Jahreskarte?

Der Preis einer Jahreskarte ergibt sich durch die gewünschten Tarifzonen und durch die Uhrzeit, ab der Sie fahren möchten. Auf vpe.de oder pforzheimfaehrtbus.de erhalten Sie einen übersichtlichen Tarifzonenplan inkl. Preistabelle. Auch hier können Sie bei Unklarheiten gerne auf unser Servicepersonal an den Hauptbahnhöfen zugehen.

Bis wann kann ich das Jahreskartenabo bestellen?

Damit wir Ihnen die Fahrkarte rechtzeitig zur Verfügung stellen können, muss die Bestellung bis zum 10. des Vormonats bei uns eingegangen sein. Als Beispiel: senden/bringen Sie den Antrag bis zum 10. Juli bei uns vorbei um den Start Ihres Abonnements zum 1. August zu ermöglichen.

Wie bestelle ich eine Jahreskarte/ein Netz9-Abonnement?

Bestellen Sie Ihr Abo bequem von zu Hause – Nutzen Sie hierfür unsere Online-Bestellmöglichkeiten .

Alternativ kommen Sie einfach bei unserem freundlichen Servicepersonal im Kundencenter Pforzheim vorbei. Gemeinsam mit den Kollegen vor Ort kann Ihr Auftrag aufgenommen werden und alle offenen Fragen geklärt werden.

Dürfen Schüler mit Abo in den Sommerferien Busfahren?

Die Juli- und auch die Septembermarke des Abos ermöglicht das Busfahren in den gesamten Sommerferien im gesamten VPE-Gebiet. Gleiche Berechtigung hat das gelbe Bestellformular.

Wie weit darf ich mit einem Kurzstreckenfahrschein fahren?

Im Stadtgebiet Pforzheim bis zu drei Haltestellen (Einstiegshaltestelle nicht mitgerechnet).
Rund- und Rückfahrten sind unzulässig.
Kurzstreckenfahrscheine gelten nicht in Schienenfahrzeugen.