FAQ zum Erhöhten Beförderungsentgelt (EBE)

Was muss ich tun, wenn ich meine Fahrkarte vergessen habe und einer Fahrkartenkontrolle unterzogen wurde?
Für das Fahren ohne Ticket wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro erhoben. Sollten Sie Ihre persönliche Jahreskarte lediglich vergessen haben, kommen Sie innerhalb von einer Woche bei der auf dem EBE angegebenen Stelle vorbei und legen Sie das Beantsandungsprotokoll und Ihre persönliche Jahreskarte vor – hier reduziert sich das EBE auf einen Bearbeitungsbetrag von 7,- Euro. Falls Sie Ihre übertragbare Fahrkarte vergessen haben, ist eine Reduzierung des EBE´s nicht möglich – durch die Übertragbarkeit kann kein Nachweis erbracht werden, dass Ihre Fahrkarte während der Feststellung nicht von einem anderen Fahrgast genutzt wurde. Haben Sie noch weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an den auf dem Beanstandungsprotokoll angegebenen Ansprechpartner.
Wo hin kann ich mich bei Fragen wenden?

Je nach Aussteller des EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt), gibt es unterschiedliche Ansprechpartner:

  • Für EBE von Südwestbus und der Deutschen Bahn (Länglicher Ausdruck mit Angabe einer FN-Nummer an oberen Rand des Ausdrucks) steht Ihnen das Team der DB-Fahrpreisnacherhebung gerne zur Verfügung, weiter Informationen finden Sie unter: db-fahrpreisnacherhebung.de

  • Für alle anderen EBE, wenden Sie sich bitte direkt an den auf dem EBE angegebenen Ansprechpartner.
    • Bei EBE im Regionalbusverkehr (ohne RVS Südwestbus) wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen mit welchem Sie gefahren sind, eine Übersicht der Verkehrsunternehmen finden Sie unter vpe.de/kontakt
    • Bei Fahrten mit dem Zug (ohne Züge der Deutschen Bahn) wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Zugbetreiber: