Für das Fahren ohne Ticket wird ein Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60 Euro erhoben.
Sollten Sie Ihre persönliche Jahreskarte lediglich vergessen haben, kommen Sie innerhalb von einer Woche bei der auf dem EBE angegebenen Stelle vorbei und legen Sie das Beantsandungsprotokoll und Ihre persönliche Jahreskarte vor – hier reduziert sich das EBE auf einen Bearbeitungsbetrag von 7,- Euro.
Falls Sie Ihre übertragbare Fahrkarte vergessen haben, ist eine Reduzierung des EBE´s nicht möglich – durch die Übertragbarkeit kann kein Nachweis erbracht werden, dass Ihre Fahrkarte während der Feststellung nicht von einem anderen Fahrgast genutzt wurde.
Haben Sie noch weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an den auf dem Beanstandungsprotokoll angegebenen Ansprechpartner.